Privatpraxis für Psychotherapie: Kosten für Privatpatienten und Selbstzahler
In meiner Privatpraxis für Psychotherapie werden die Kosten der Psychotherapie entweder von Ihrer privaten Krankenversicherung (Privatpatienten), der Beihilfe oder von Ihnen als Selbstzahler übernommen.
Neu: Seit 2. Mai 2018 können sich Bundespolizisten direkt an psychotherapeutische Privatpraxen wenden. Eine entsprechende Vereinbarung wurde zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und dem Bundesinnenministerium geschlossen. Ausführlicher kann dies auf der Seite der Bundes Psychotherapeuten Kammer nachgelesen werden.
Bitte beachten Sie, dass – abgesehen von Bundespolizisten – in meiner Privatpraxis für Psychotherapie leider keine Möglichkeit zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenversicherungen besteht.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Private Krankenversicherungen und Beihilfe übernehmen in der Regel die Kosten einer Psychotherapie. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychologen (GOP).
Die individuellen Leistungen für Psychotherapie unterscheiden sich jedoch zwischen den privaten Krankenversicherungen sowie nach Ihrem persönlichen Tarif. Bitte klären Sie daher vor Aufnahme der Therapie, ob und in welchem Umfang Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Verhaltenstherapie erstattet. Bitten Sie um die Zusendung entsprechender Unterlagen für die Beantragung. Sind Sie beihilfeberechtigt, benötigen Sie ebenfalls Antragsformulare, die Ihnen die Beihilfestelle auf Anfrage zusendet.
Selbstzahler
Selbstverständlich können Sie die Kosten einer Therapie auch als Selbstzahler tragen.
Der Vorteil der Selbstzahlung ist, dass Formalitäten keine Rolle spielen. Sie können sofort mit der Therapie beginnen. Die erbrachten Leistungen stelle ich Ihnen privat in Rechnung. Aktuell veranschlage ich 153 Euro pro 50 Minuten. Die Kosten können ggfs. als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen.
Coaching und Beratung
Die Kosten für Coaching und Psychologische Beratung werden von den Krankenkassen leider nicht übernommen und sind somit als Selbstzahler zu leisten. Gerne unterbreite ich Ihnen ein individuelles Angebot.
Ich bin auch gerne für Sie da.
Nehmen Sie unverbindlich mit mir Kontakt auf.